Rechtsanwältin Gudrun Stuth
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Mühlenstraße 89
13187 Berlin
Telefon:030 / 4753 4862
Telefax:030 / 4753 7601
E-Mail:gudrun-stuth@t-online.de
Web:www.anwalt-in-pankow.de

Verkehrsrecht

Verkehrsunfall?

  • Anhalten; Sichern der Unfallstelle; Bei Personenschäden: Hilfe für die Verletzten.
  • Polizei:
    • bei Personenschäden stets rufen (die organisieren ärztliche Hilfe)
    • bei leichten Blechschäden und dokumentierter (!) Einigkeit über den Unfallhergang ist Polizei evtl. entbehrlich
  • Vor Ort bleiben (auch wenn momentan niemand da ist - z. B. Parkplatzrempler)
  • Personalien austauschen
  • Möglichst vor Ort fotografieren und skizzieren
  • Vorsicht vor ungebetenen Unfallhelfern mit „kostenlosem Rundumservice“: Veranlassen Sie vor Ort nur das Notwendigste und alles andere zuhause in Ruhe und mit Ihrem Anwalt

Übrigens: Die Anwaltskosten gehören zu Ihrem Schaden und sind von Ihrem Unfallgegner zu tragen, soweit er haftet! Für alle anderen Fälle gibt es Rechtsschutzversicherungen.

Anhörung - Bußgeldbescheid:
Bußgeld? Punkte - womöglich Fahrverbot?

Wer im Halteverbot oder Parkverbot parkt und dafür mit einem „Ticket“ zur Kasse gebeten wird, sollte das bezahlen. Das wird ihm auch sein Anwalt sagen und vielleicht kann man die Kosten für diesen Rat ja für wichtigere Probleme sparen.

Alles andere besprechen Sie vertrauensvoll mit Ihrem Anwalt

Unfallflucht, Alkohol oder Drogen
Körperverletzung, Nötigung im Straßenverkehr

Hier gibt es keine „Kleinigkeiten“ und es kann alles falsch sein, was Sie selbst tun und sagen. Es gibt daher nur einen Rat: sofort zu Ihrem Anwalt

Das Führerscheinbüro hat Zweifel an Ihrer Eignung für den Straßenverkehr?

Nicht nur Gericht und Bußgeldstelle dürfen Ihnen die Teilnahme am Straßenverkehr untersagen, auch die Verwaltungsbehörde (in Berlin: Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegeneheiten) hat Möglichkeiten und nutzt sie. Nicht einmal als Radfahrer sind Sie sicher. Bevor Sie wütend mit unsinnigen Mitteln reagieren, besprechen Sie das zweckmäßigste Vorgehen mit Ihrem Anwalt